Corona News

STS-Schreiben - Anpassung Absonderungsregelungen Kita
20.04.2022

Coronavirus SARS-CoV-2/COVID-19 
- Absonderungspflicht von Kindern in der Kindertagesbetreuung als enge Kontaktperson entfällt weiterhin

- Einführung einer Testpflicht in der Kindertagesbetreuung mittels Hausrecht – Bewertung des Kultusministeriums


Sehr geehrte Damen und Herren,


Sozialministerium und Kultusministerium haben nachstehende Informationen zu den oben genannten Themen zur Verfügung gestellt.


Absonderungspflicht von Kindern in der Kindertagesbetreuung als enge Kontaktperson entfällt weiterhin


Die landesweite Testpflicht in der Kindertagesbetreuung endete mit dem gestrigen Tag, die CoronaVO Absonderung jedoch gilt unverändert weiter. Mit Blick auf den dortigen
§ 5 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 1 könnte man zu der Auslegung gelangen, dass Kinder in der Kindertagesbetreuung nun künftig wieder in Quarantäne müssten, sofern sie Kontaktpersonen waren und nicht quarantänebefreit sind:

„Abweichend von § 4 Absatz 1 Satz 1 besteht bei Auftreten einer Infektion mit dem Coronavirus bei einer Schülerin oder einem Schüler einer Schule, Grundschulförderklasse, eines Horts an der Schule sowie eines Betreuungsangebots der verlässlichen Grundschule und der flexiblen Nachmittagsbetreuung für die Schülerinnen und Schü-
ler innerhalb der Klasse, Lern- oder Betreuungsgruppe des Primärfalls keine Pflicht zur Absonderung, sofern diese in den genannten Einrichtungen einer regelmäßigen Testpflicht unterliegen und nicht bereits quarantänebefreite Personen sind.“


Das Sozialministerium teilt mit beigefügtem Schreiben an die Gesundheitsämter seine Rechtsauffassung mit, nach derer grundsätzlich keine Quarantänepflicht für diese Kinder besteht.






 
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Zur Begründung wird unter anderem vorgebracht:


„Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass zum 1. Mai 2022 ohnehin - wie bereits zwischen Bund und Ländern diskutiert - mit einer Anpassung der Empfehlungen des RKI zum Thema Isolation und Quarantäne zu rechnen ist und es sich daher um einen kurzen Übergangszeitraum bis zu einer entsprechenden Anpassung der CoronaVO Absonderung handeln wird. Nach dem aktuellen Stand der Diskussion auf Bund-Länder-Ebene ist eine Aufhebung der Absonderungspflicht für Kontaktpersonen vorgesehen.“


Einführung einer Testpflicht in der Kindertagesbetreuung mittels Hausrecht – Bewertung des Kultusministeriums


Mit Ende der landesweiten Testpflicht besteht vielerorts die Frage, ob die Einführung einer Testpflicht über das Hausrecht möglich sei. Das Kultusministerium hat hierzu eine Bewertung abgegeben, die wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen:


„Für das Anordnen einer Testpflicht in Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen durch deren Träger oder sonstige Verantwortliche gibt es keine gesetzliche Rechtsgrundlage, weder in der Corona Verordnung, noch in der Corona Verordnung Kita des Landes Baden-Württemberg.


Eine Testung ist als (wenn auch geringer) Eingriff in die körperliche Unversehrtheit zu qualifizieren.


Ob die Anordnung eines solchen Eingriffs dennoch rechtmäßig sein kann, ist jeweils konkret und einzelfallbezogen zu prüfen. Ein etwaiger Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit und die körperliche Unversehrtheit der testverpflichteten Personen ist
dann mit den Rechten des Trägers abzuwägen, welcher sich ggf. bereits im Betreuungsvertrag die Anordnung einer Testpflicht vorbehalten haben könnte. Ohne Möglichkeit, sich auf Betreuungsvertrag oder ähnliches zu stützen, dürfte die Interessenabwägung hier i.d.R. dazu führen, dass via Hausrecht keine Testpflicht angeordnet werde
n kann. Mit freundlichen Grüßen

gez. Michael Link
04.04.2022 Aktuelle Informationen zur Corona-Verordnung Kita ab dem 3. April 2022 und zur Änderung der Kindertagesstättenverordnung



Sehr geehrte Damen und Herren,


mit Ablauf des 2. April 2022 werden sowohl die Corona-Verordnung der Landesregierung als auch die Corona-Verordnung Kita, die am 1. April 2022 notverkündet werden,angepasst. Aufgrund der nach wie vor angespannten Infektionslage ist es wichtig, weiterhin umsichtig vorzugehen. Zudem wird die Kindertagesstättenverordnung um eine
Übergangsregelung für das Kindergartenjahr 2021/2022 ergänzt.

Für den Betrieb der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen wird
ab dem 3. April 2022 Folgendes gelten:

Wegfall der Maskenpflicht

Die Maskenpflicht entfällt. Die Maske ist neben dem Impfen der wirksamste Schutz. Deswegen ist es selbstverständlich möglich, die Maske freiwillig zu nutzen, gerade im Hinblick auf das aktuelle Infektionsgeschehen.



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Testpflicht gilt bis zum 13. April 2022 unverändert fort Die Kinder in den Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen sind weiterhin zweimal pro Woche und die Beschäftigten an jedem Präsenztag zu testen. Weiterhin von der Testpflicht ausgenommen sind quarantänebefreite Personen.

Hygienevorgaben, Lüften und Abstand

Es wird empfohlen, die bisherigen Hygieneregeln und die Vorgaben zum regelmäßigen Lüften weiterhin konsequent zu beachten. Soweit die örtlichen Verhältnisse es zulassen, ist nach Möglichkeit ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen ein-
zuhalten.


Zutritts- und Teilnahmeverbote, Betretungsverbote

Das Zutritts- und Teilnahmeverbot ist künftig auf Personen begrenzt, die der Testpflicht nicht nachkommen. Selbstverständlich haben auch absonderungspflichtige Personen weiterhin keinen Zutritt zu den Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen. Dies ergibt sich bereits daraus, dass sie den Absonderungsort in der Regel nicht verlassen dürfen.


Mindestpersonalschlüssel, Höchstgruppengröße und Nutzung anderer Räumlichkeiten

Die bislang in der Corona-Verordnung Kita geregelte Ausnahme vom Mindestpersonalschlüssel und der Höchstgruppengröße bleibt für den Übergang in diesem Kindergartenjahr erhalten, wird jedoch nicht mehr in der Corona-Verordnung Kita enthalten sein.
Die Regelung wird befristet bis zum 31. August 2022 in die Kindertagesstättenverordnung übernommen. Der Betrieb von Teilen der Einrichtung in anderen als den im Antrag auf Erteilung der Betriebserlaubnis genannten Räumlichkeiten ist im laufenden Kinder-
gartenjahr noch weiterhin möglich, sofern der Träger gegenüber dem KVJS erklärt, dass von den baulichen Gegebenheiten und der Ausstattung der Räume keine Gefährdungen für die Kinder ausgehen.


Damit ist die Nutzung der bisherigen Abweichungen aufgrund der Corona-Verordnung
Kita bis zum Ende des Kindergartenjahres 2021/2022 möglich. Etwaige organisatorische Maßnahmen müssen nicht noch in der verbleibenden Zeit des Kindergartenjahres umgestellt werden.


Mit freundlichen Grüßen


Volker Schebesta MdL 10.01.2022 Coronavirus SARS-CoV-2/COVID-19: Corona-Verordnung Kita notverkündet


Sehr geehrte Damen und Herren,


das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport hat die Änderungsverordnung zur Verordnung des Kultusministeriums über den Betrieb der Kindertageseinrichtungen und Kindertages-
pflegestellen unter Pandemiebedingungen (
Corona-Verordnung Kita – CoronaVO Kita) am 7. Januar 2022 notverkündet. Die Änderungen treten am 10. Januar 2022 in Kraft.

Der Verordnungsgeber setzt damit die bereits angekündigte (vgl. Rundschreiben
R 37759/2021 und R 37829/2022) Einführung einer verpflichtenden Testung für Kinder in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege rechtlich um.

Die Kindertageseinrichtungen sowie die Kindertagespflegestellen haben allen Kindern bzw. deren Erziehungsberechtigten zur Durchführung pro Woche drei Schnelltests oder zwei PCR-Tests zur Testungen in den Einrichtungen oder im häuslichen Bereich anzubieten.


Für Kinder ohne Testnachweis besteht ein Zutritts- und Teilnahmeverbot. Ein täglicher Testnachweis ist auch für in den Einrichtungen und der Kindertagespflege tätiges Personal erforderlich, sofern keine Auffrischungsimpfung ("Booster") erfolgt ist.


Mit freundlichen Grüßen

gez. Benjamin Lachat
20.12.2021 KVJS
Kommunale Landesverbände

Trägerverbände

Landesverband der Kindertagespflege
Testpflicht in Kitas und Kindertagespflegestellen

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir alle hatten gehofft, dass wir zu diesem Zeitpunkt, kurz vor Weihnachten 2021, durch einen umfassenden Impfschutz in der Bevölkerung bereits weiter in unserem Vorhaben sind, die Verbreitung des Coronavirus zurückzudrängen. Wie Sie wissen, sind die Inzidenzen nach wie vor, gerade auch in der Altersgruppe der Kitakinder, sehr hoch. Mit der Verbreitung der Omikron-Virusvariante droht uns zudem eine weitere Dynamik des In-
fektionsgeschehens.
Deshalb ist es erforderlich für den Besuch der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege ab dem 10. Januar 2022 landesweit eine Testpflicht für Kinder ab Vollendung des 1. Lebensjahres einzuführen. Darüber hinaus wird die sogenannte „Wiedereintrittstestung“, die für die Kinder nach dem Auftreten eines Infektionsfalls in der Gruppe erforderlich ist, auf insgesamt fünf Testungen ausgeweitet.Diese Regelung gilt bereits im schulischen Bereich.
Im Einzelnen gelten für die Testpflichtnunfolgende Bedingungen:
 Die Testpflicht umfasst drei Schnelltests oder zwei PCR-Tests in der Woche.
 Für ungetestete Kinder gilt in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen grundsätzlich ein Zutritts- und Teilnahmeverbot.  Die Testungen können:
 entweder in der Einrichtung durchgeführt,

 oder den Eltern zur Durchführung im häuslichen Bereich überlassen
werden. In diesem Fall bestätigen die Eltern der Einrichtung schriftlich, dass die Testung mit negativem Ergebnis durchgeführt wurde; diese Möglichkeit gilt aber nicht für die Wiedereintrittstestungen, nach dem ein Infektionsfall in der Einrichtung aufgetreten ist.
Die Entscheidung, ob ein Testangebot in der Einrichtung gemacht
wird, trifft die Einrichtung.

 Darüber hinaus kann der erforderliche Testnachweis auch durch den von einer „Teststelle“, also von einem Leistungserbringer nach § 6 Absatz 1 der Coronavirus-Testverordnung des Bundes, ausgestellten Bescheinigung erbracht werden.

Wird in der Einrichtung zwar eine Testung angeboten, entscheiden sich die Eltern aber gegen eine Teilnahme ihres Kindes an dieser Testung in der Einrichtung, ist die Eigenbescheinigung der Eltern oder die Bescheinigung der Teststelle spätestens am Tag der Testdurchführung in der Einrichtung vorzulegen. Gibt es kein Testangebot in der Einrichtung, entscheidet über den Zeitpunkt der Vorlage des Testnachweises die Einrichtungsleitung.

Die zugrundeliegende Testung darf im Falle eines Antigen-Schnelltests maximal 24 Stunden, im Falle eines PCR-Tests maximal 48 Stunden zurüc
kliegen. Ausnahmenvon dieser Testpflicht gelten:
für Kinder, an denen ein COVID-19-Test aufgrund einer Behinderung nicht durchgeführt werden kann, sofern die vorliegende Behinderung und die Undurchführbarkeit durch eine ärztliche Bescheinigung glaubhaft gemacht wird,
für bereits immunisierte Kinder, also insbesondere für bereits von COVID-19 genesene Kinder.
Die Testpflicht wird zum 10. Januar 2022 in Kraft treten. Die Ausweitung der Wiedereintrittstestung wird ebenfalls zeitnah durch das Sozialministerium umgesetzt. Über den genauen Zeitpunkt werden Sie inf
ormieren. Nach Einführung der Testpflicht wird das Land die Kosten in erforderlichem Umfang tragen. Die Einzelheiten des Verfahrens der Kostenerstattung werden derzeit abgestimmt.
Ich danke Ihnen sehr, dass Sie sich mit ganzer Kraft dafür einsetzen, den Kindern auch in dieser Zeit der Pandemie einen Ort der Begegnung, des Miteinanders und der Anregung zu geben, und wünsche Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Start in das Jahr 2022!

Mit freundlichen Grüßen

Volker Schebesta MdL
______________________________________________________________________ 16.12.2021 Testpflicht in Kindertageseinrichtungen ab 10.Januar 2022
Liebe Eltern, das Kultusministerium und das Sozialministerium haben die Pressemitteilung veröffentlicht, mit der sie die Einführung einer Testpflicht für Kitas ankündigen. Aus der Pressemitteilung lassen sich folgende Informationen entnehmen: Kinder ab der Vollendung des ersten Lebensjahres können nur dann an der Kindertagesbetreuung teilnehmen, wenn regelmäßig ein negatives Testergebnis vorgelegt wird. Die Verwendung von Schnelltests wie auch PCR Tests sind zulässig. Schnelltests müssen 3 mal pro Woche durchgeführt werden und PCR Tests zwei mal pro Woche. Der Test kann zu Hause von den Eltern durchgeführt werden. Ein Test einer Teststation ist ebenfalls gültig. Mit freundlichem Gruß M. Reichenberg _____________________________________________________________________ 07.12.2021 Liebe Eltern, die Stadt Pforzheim hat ab Mittwoch den 08.12.2021 bis voraussichtlich 14.01.2022 die Testpflicht (2- mal wöchentlich) für Kindergartenkinder ab 3 Jahren angeordnet. Bitte wenden Sie sich an Ihre Gruppenleitung, um sich einen Test aushändigen zu lassen. Der Test darf Zuhause durchgeführt werden. Bitte füllen Sie die dazugehörige Bescheinigung aus und bringen Sie diese jeweils dienstags und donnerstags mit. Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien eine schöne Adventszeit und bleiben Sie gesund. Mit freundlichen Grüßen M. Reichenberg ______________________________________________________________________ 19.11.2021 Vereinigung der Waldorf
-Kindertageseinrichtungen B.-W.
Heubergstraße 18 70188 Stuttgart

An unsere
Mitgliedseinrichtungen


Stuttgart, den 19. November 2021


Informationen der Vereinigung der Waldorf-Kindertageseinrichtungen Baden-Württemberg e.V.
zu Umgang und Maßnahmen der Ämter in Zusammenhang mit der aktuellen Corona-Situation

Liebe in unseren Einrichtungen Tätige, liebe Eltern,

die ansteigende Inzidenz in den letzten Wochen und die damit einhergehenden Veränderungen der
Verordnungen und Leitlinien sowie deren Handhabung durch die örtlichen Ämter und Behörden
sorgen hier und da für Verwirrungen und werfen Fragen auf. Wir nehmen dies zum Anlass, um
einen Blick auf die Strukturen in Baden-Württemberg zu werfen und so vielleicht etwas Klarheit in
das Vorgehen der offiziellen Stellen und in einzelne Maßnahmen zu bringen.
Umgang mit Corona-Fällen in den Einrichtungen/ einmalige Testpflicht vor Wiederbetreten

Vor einigen Wochen hat das Landesgesundheitsamt einen „Handlungsleitfaden zum
Kontaktpersonenmanagement und Umgang mit SARS-CoV-2 positiven Fällen
in Schulen und der Kindertagesbetreuung“ herausgegeben, der sich als Empfehlung an die
örtlichen Gesundheitsämter richtet. Immer wieder erreichen uns Anfragen zur unterschiedlichen
Handhabung, die teilweise über die beschriebenen Maßnahmen hinaus gehen. Die örtlichen
Gesundheitsämter sind befugt, rechtsverbindliche Vorgaben zu machen und dabei auch weitere
Maßnahmen anzuordnen. Dies geschieht unter Berücksichtigung der lokalen Inzidenz und anderer
Entwicklungen vor Ort. Das führt zu der oben beschriebenen Unübersichtlichkeit, es ist aber auch
der Versuch, möglichst situationsgerecht zu agieren.
Ähnliches erleben wir auch bei Landesverordnungen, die teilweise von kommunalen Verfügungen
ergänzt, erweitert oder flankiert werden. Auch dies ist in der Regel zulässig.
 
Corona-Verordnungen
Etwas anders gelagert sind die Änderungen der Corona-Verordnungen für
Kindertageseinrichtungen. Da die Verordnungen naturgemäß sehr allgemein bleiben, bedarf es
oftmals der weiteren Erläuterung der erlassenden Ministerien. Als Vereinigung der Waldorf-
Kindertageseinrichtungen Baden-Württemberg haben wir gemeinsam mit anderen Verbänden
freier Träger unter dem Dach des Paritätischen unsere und auch Ihre Fragen an das
Kultusministerium herangetragen und auf schnelle Klärung gedrungen. Hier ging es vor allem um
die Vorgaben für Eingewöhnungen, Elternabende, Gremiensitzungen und Veranstaltungen.
Bis zur endgültigen Klärung der Fragen hatten die Kindertageseinrichtungen immer wieder, und
zuletzt eineinhalb Wochen, mit teils widersprüchlichen Aussagen und immer neuen Vorgaben zu
kämpfen. Um rechtssicher handeln zu können, musste die abschließende Aussage des
Kultusministeriums abgewartet werden, was gerade in der Zeit von St. Martin den Einrichtungen
viel Flexibilität und Organisationsgeschick abverlangt und zu unterschiedlichen Umsetzung geführt
hat je nachdem, an welchem Tag das Laternenfest stattfand und welche Aussagen gerade
vorlagen.
Die nun seit fast zwei Jahren anhaltende Situation stellt für uns alle eine enorme zusätzliche
Belastung dar. In den Einrichtungen erleben wir eine große Bereitschaft für diese Mehrarbeit und
den Mut von Vorständen, Einrichtungsleitungen und allen Mitarbeitenden, dennoch
Verantwortung für eine Einrichtung und eine gelingende pädagogische Arbeit zu übernehmen. Das
ist alles andere als selbstverständlich und wir danken all jenen, die sich diesen Herausforderungen
stellen. Den Eltern danken wir für das Verständnis und die Unterstützung, die ebenso zum
Gelingen der Arbeit einer Waldorfkindertageseinrichtung beitragen.

Geschäftsstelle
Vereinigung der Waldorf-Kindertageseinrichtungen Baden-Württemberg

01. Juni 2021

Liebe Eltern

Wir freuen uns sehr, dass ab 07.06.21 wieder alle Kinder in den Kindergarten gehen dürfen. Die Notbetreuung wurde beendet und wir haben wieder Regelbetrieb nach Pandemiebedingungen.

Außerdem wurde die Testpflicht beendet.

Ein FREIWILLIGES Testen ist weiterhin möglich.
Wir hoffen, dass wir nun bis zum Sommer eine entspannte Zeit mit den Kindern verbringen können und wieder etwas Normalität in unseren Kindergartenalltag kommt.

Liebe Grüße Ihr

Kollegium und Leitung

13. Mai 2021

Liebe Eltern,

mit der Allgemeinverfügung des Gesundheitsamtes, besteht ab Montag, den 17. Mai 2021 Testpflicht für alle Kinder ab 3 Jahren. Alle weiteren Informationen können Sie dem Schreiben des Gesundheitsamtes entnehmen. 

Bis zu den Pfingstferien findet nur Notbetreuung im Kindergarten statt. Wie es nach den Ferien weitergehen wird, ob ein Regelbetrieb starten kann oder nicht, muss allgemein abgewartet werden. Sie werden rechtzeitig informiert.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Kindern eine gute Zeit!

Mit herzlichen Grüßen,

das Kindergartenkollegium

Bitte beachten Sie auch die neue Allgemeinverfügung der Testpflichts für PF KiTas

Ab Freitag, 14. Mai: Testpflicht für Kinder und Beschäftigte in Pforzheimer Kitas

Ab kommenden Freitag (14. Mai) müssen Kinder und Beschäftigte in allen Kindertageseinrichtungen in der Stadt Pforzheim – unabhängig von ihrer Trägerschaft – wöchentlich zwei negative Corona-Tests vorweisen können, um die Einrichtung betreten zu dürfen. Die Vorgabe betrifft auch die Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen (kurz: TaPIR) So regelt es eine Allgemeinverfügung Dokument vorlesen , die das Landratsamt am Dienstag erlassen hat. Kindertageseinrichtungen im Enzkreis sind derzeit nicht betroffen.

„Die Infektionslage in Pforzheim ist aktuell immer noch besorgniserregend, die ansteckendere britische Virusvariante dominiert inzwischen“, erläutert die Leiterin des Gesundheitsamtes, Dr. Brigitte Joggerst, die Hintergründe. „Die Lage ist nach wie vor gerade in den Kliniken prekär und Kitas waren zuletzt immer wieder Schwerpunkte des Infektionsgeschehens.“
Vor diesem Hintergrund sei es notwendig, das Dunkelfeld auszuleuchten und die Zahl der infizierten, jedoch asymptomatischen Personen, die eine Kita betreten, und damit den Viruseintrag so gering wie möglich zu halten. „Regelmäßige und verbindliche Testungen sind hierfür ein probates Mittel, das in seiner Wirkung über die bisherigen freiwilligen Testungen hinausgeht. So gewinnen wir für alle Beteiligten – Personal, Kinder und Eltern – ein höheres Maß an Sicherheit“, betont Joggerst. Wie bisher ist in den Kindertageseinrichtungen nur eine Notbetreuung gestattet.

Pforzheims Bürgermeister Frank Fillbrunn erklärt: „Mir liegt besonders am Herzen, dass sowohl die Kinder als auch die Beschäftigten in unseren Kitas diese möglichst sicher und verlässlich besuchen können. Wenn alle Kinder und das Personal einer Einrichtung regelmäßig getestet werden, sinkt die Wahrscheinlichkeit größerer Ausbrüche, aufgrund derer dann ganze Einrichtungen geschlossen werden müssen.“

Die Testungen können mit einer Eigenbestätigung nachgewiesen werden. Selbsttests dafür haben sowohl die Beschäftigten als auch die Eltern für ihre Kinder bereits erhalten; sie werden damit auch weiterhin über die Einrichtungen versorgt. Der Nachweis über einen durchgeführten, negativen Test muss zweimal pro Woche erfolgen; er gilt dann sozusagen als „Eintrittskarte“, ohne ihn ist ein Betreten der Einrichtung nicht möglich. Es solle aber kein Kind an der Tür abgewiesen werden, wenn die Eltern einmal Test oder Bescheinigung vergessen haben. Die Eltern hätten dann die Möglichkeit, den Nachweis am darauffolgenden Tag nachzureichen.

Die Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum 4. Juni 2021. Sollte schon vorher an fünf aufeinander folgenden Tagen in der Stadt Pforzheim ein Inzidenzwert von unter 100 erreicht werden, tritt die Regelung vorzeitig außer Kraft. Die Allgemeinverfügung, in der auch für Geimpfte und Genesene Ausnahmen von der Testpflicht geregelt sind, ist im Wortlaut unter den Amtlichen Bekanntmachungen auf den Homepages der Stadt Pforzheim (www.pforzheim.de) und des Enzkreises nachzulesen.

25. April 2021

Liebe Eltern,

leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass ab Montag, den 26.04.2021, wieder nur Notbetreuung im Kindergarten stattfinden wird. Es greifen die Verordnungen und Regelungen, wie im letzten Lockdown. 

Auch uns hat diese Nachricht sehr kurzfristig erreicht!

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Nock. Gerne auch per mail.

Mit herzlichen Grüßen,

das Kindergartenkollegium

 

11. Februar 2021

Liebe Eltern,

wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu dürfen, dass am 22. Februar 2021 der Regelbetrieb nach Pandemiebedingungen im Kindergarten wieder beginnen darf.

Wir wünschen Ihnen bis dahin eine frohe Faschingszeit und freuen uns, Ihre Kinder bald wieder begrüßen zu dürfen!

Herzliche Grüße, 

das Kollegium des Waldorfkindergartens Pforzheim

 

 

 

30. Januar 2021

Liebe Eltern, 

wir hatten alle gehofft und uns natürlich gefreut, dass es am 1. Februar wieder für alle Kinder losgehen würde. Wie aber bereits erwähnt, wird der Kindergarten noch bis zum 21. Februar ausschließlich für die Notbetreuung geöffnet sein.

Mit herzlichen Grüßen,

der Waldorfkindergarten Pforzheim

Aktuelle Informationen zum Betrieb der Kindertageseinrichtungen und Einrichtungen der Kindertagespflege vom Kultusministerium:

Sehr geehrte Damen und Herren,
gestern haben sich Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Kultusministerin Dr.
Susanne Eisenmann darauf verständigt, die zum 1. Februar 2021 geplanten Öffnungsschritte zu verschieben. Die Schulen im Land, die Kindertageseinrichtungen und Einrichtungen der Kindertagespflege sollen zunächst bis zum 21. Februar 2021, also bis
zum Ende der Faschingswoche, weiterhin geschlossen bleiben. Mir ist es ein Anliegen,
Sie hierüber unverzüglich zu informieren und lhnen einen Ausblick über die kommende
Zeit zu geben.
Ministerpräsident Kretschmann und Ministerin Dr. Eisenmann bedauern es sehr, dass
wir am Montag an den Kindertageseinrichtungen und Einrichtungen der Kindertagespflege nicht wie geplant zu einem Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen zurückkehren können. Viele Kinder, ihre Eltern und auch die pädagogischen Fachkräfte hatten
sich bereits auf Lockerungen gefreut, das ist uns sehr bewusst.
Doch angesichts der aufgetretenen Mutationen in einer Freiburger Kindertageseinrichtung musste die Landesregierung die aktuelle Situation kurzfristig neu bewerten, da
viele Fragen zu den Virusmutanten noch nicht geklärt sind. Die Landesregierung wird
die Zeit bis zum Ende der Faschingswoche für diese Analyse nutzen.
Dazu gehört, dass das Land die Angebote an Schnelltests für das Personal an den
Schulen, den Kindertageseinrichtungen und Einrichtungen der Kindertagespflege ausweiten will. Ministerin Dr. Eisenmann steht dazu bereits im Gespräch mit dem Ministerpräsidenten sowie dem für das Testkonzept der Landesregierung verantwortlichen Sozialminister Manfred Lucha.
Die aktuelle Entscheidung beinhaltet, dass es für alle Kinder, deren Eltern zwingend auf
eine Betreuung angewiesen sind, weiterhin eine Notbetreuung gibt. Bitte machen Sie
von diesem Angebot so zurückhaltend wie möglich Gebrauch.
Seien Sie versichert, dass wir es sehr bedauern, lhnen angesichts der weiterhin dynamischen Pandemielage keine langfristigen Pläne zur Verfügung stellen zu können.
Doch in der aktuellen Situation bleibt uns leider keine andere Möglichkeit, als kurzfristig
zu handeln und falls erforderlich auch bereits gefasste Pläne zu ändern.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Föll
Ministerialdirektor

27. Januar 2021

Liebe Eltern,

wir hatten alle gehofft, dass ab dem 1. Februar wieder mit einem Regelbetrieb im Kindergarten gerechnet werden kann. Heute erreichten uns jedoch die neuen Beschlüsse und es wird aufgrund der aktuellen Lage weiterhin nur Notbetreuung stattfinden können.

 

PRESSEMITTEILUNG 27. Januar 2021
Nr. 12/2021
Entscheidung über Öffnung Grundschulen und Kitas vertagt
Ministerpräsident Winfried Kretschmann: „Untersuchungen bei den infizierten Menschen abwarten“
Aufgrund aktueller Entwicklungen hat die Landesregierung die Entscheidung
über die Öffnung von Kindertagesstätten und Grundschulen verschoben. Hintergrund ist das Auftreten einer mutierten Virusvariante in einer Freiburger Kindertagesstätte. Zwei bestätigte Fälle sind bereits nachgewiesen. 21 weitere Infektionen wurden festgestellt, die jetzt untersucht werden. Ministerpräsident
Kretschmann: „Ich habe immer deutlich gemacht, dass wir die Entscheidung
über die Öffnung abhängig vom Pandemiegeschehen treffen und wir vor einer
ganz neuen Situation stehen würden, sollte sich einer der mutierten Viren manifestieren. Bevor wir die Kinder wieder in die Kitas und Grundschulen lassen,
müssen wir wissen, mit welcher Virusvariante sich die weiteren infizierten Personen in der betreffenden Kindertagesstätte angesteckt haben. Wir werden
unseren Kurs beibehalten und diese Entscheidung faktenbasiert und sorgfältig
treffen.“
Die mutierte Variante sei nach Aussage der Wissenschaft wahrscheinlich ansteckender als der bisherige Virus, so Ministerpräsident Kretschmann: „Sollte
sich der Mutant schon jetzt bei uns breit machen, müssten wir uns dieser
neuen Lage stellen, auch darauf habe ich schon verwiesen, und die Entscheidung über die mögliche Öffnung von Grundschulen und Kindertagesstätten
müsste neu bewertet und getroffen werden.“

 

Wir grüßen Sie und Ihre Familien ganz herzliche und hoffen dennoch auf ein baldiges Wiedersehen!

Das Kollegium des Waldorfkindergartens Pforzheim

 

 

21. Januar 2021

Liebe Eltern, 

der Lockdown und die weitere Schließung der Kindergärten, wurde nun bis Mitte Februar verlängert. Die Notbetreuung findet wie bisher statt.

Genauere Informationen finden Sie unter:

Kultusministerium – 2021-01-14-Stellungnahme-Schul-Kitaschließungen (km-bw.de)

Wir wünschen Ihnen weiterhin gutes Durchhalten und Kraft für diese besonderen Zeiten!

Mit herzlichen Grüßen,

das Kollegium des Waldorfkindergartens Pforzheim

 

 

14. Januar 2021

Liebe  Eltern,

heute wurde bekannt gegeben, dass die Kindertagesstätten noch bis zum 31.01.2021 geschlossen sein werden und nur Notbetreuung stattfindet.

Näheres dazu unter:

Kultusministerium – 2021-01-14-Stellungnahme-Schul-Kitaschließungen (km-bw.de)

Anfragen zur Notbetreuung können Sie gerne per mail an die Kindergartenleitung senden.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien alles Gute und viel Kraft für den herausfordernden Alltag!

Mit herzlichen Grüßen,

das Kollegium des Waldorfkindergartens Pforzheim

 

 

 

6. Januar 2021

 

Liebe Eltern,

wir wünsche Ihnen ein kraftvolles neues Jahr 2021!

In den Medien war es gestern schon zu vernehmen, dass ab dem 11. Januar leider kein regulärer Kindergartenbetrieb starten wird.

Bitte lesen Sie diesbezüglich die folgenden  Verordnungen und Orientierungshilfen des Kultusministeriums – BW !

Kultusministerium – 2021-01-06-Regelungen-Schulbetrieb-nach-Weihnachtsferien (km-bw.de)

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien alles Gute und freuen uns auf ein hoffentlich baldiges Wiedersehen!

Das Kollegium des Waldorfkindergartens Pforzheim

 

14. Dezember 2020

Liebe Eltern,

wie Sie aus den Medien sicherlich schon entnommen haben, ist unser Kindergarten ab dem 16.12.2020 geschlossen und die meisten Kinder werden am 15.12.2020 in die Weihnachtsferien gehen.

Alles zum Thema Notbetreuung etc. können sie in den folgenden Links nachschauen. 

Kultusministerium – 2020 12 13 Bundesweiter Lockdown Regelungen Schulen und Kitas (km-bw.de)

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien eine friedliche und lichte Weihnachtszeit und gute Gesundheit!

Es grüßt Sie,

das Kollegium des Waldorfkindergartens Pforzheim

 

 

10. Dezember 2020                             

Liebe Eltern,

die Nachrichten und Verordnungen zum Thema Corona ändern sich fortlaufend, so dass wir sehr froh sind, dass der Alltag im Kindergarten bisher fast wie gewohnt weiterlaufen  konnte!

In dem angefügten Link finden Sie Änderungen zum Thema „Entschädigungsansprüche erwerbstätiger Personen“, sowie die aktuellen Corona-Pandemieregeln.

https://km-bw.de/,Lde/Startseite

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/fragen-und-antworten-rund-um-corona/faq-entschaedigungen/

Wir wünschen Ihnen eine frohe und kraftgebende Weihnachtszeit!

Mit herzlichen Grüßen,

das Kollegium des Waldorfkindergartens Pforzheim

 

5. Oktober 2020
Liebe Eltern,

vorerst gelten die Corona-Pandemieregeln bis Dezember 2020.

Alle Verordnungen zum Thema Corona und Kita können Sie im folgenden Link nachlesen:

https://km-bw.de/,Lde/Startseite

Mit lieben Grüßen,

der Waldorfkindergarten Pforzheim

 

 

21. Juni 2020
Liebe Eltern,
im folgenden Link des Kultusministerium BW können Sie die neusten Verordnungen zum Thema „Öffnungen von Kitas“ nachlesen. 

https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Service/2020+05+28+Kita+und+Grundschuloeffnung

Mit herzlichen Grüßen,
der Waldorfkindergarten Pforzheim

 

 

13. Juni 2020

Liebe Eltern,

am Montag wird für manche Kinder der Kindergarten nach langer Pause wieder beginnen. Der reduzierte Regelbetrieb  erlaubt nun, dass jede Gruppe wieder in ihrem gewohnten Umfeld stattfinden darf und vertraute ErzieherInnen sie begrüßen. 

Dennoch gibt es viele Kinder und Eltern, die sich leider, aufgrund der Verordnungen, mit der Aufnahme des Kindergartenalltages noch gedulden müssen. Ein Schreiben vom Kultusministerium lässt uns jedoch Hoffnung schöpfen, dass wir bald alle Kinder wieder in den Gruppen unseres Kindergartens begrüßen dürfen und den Sommer gemeinsam verbringen können. 

Mit herzlichen Grüßen,

der Waldorfkindergarten Pforzheim

 

Öffnung von Kitas, Kindertagespflege und Grundschulen

Kitas, die Kindertagespflege und Grundschulen sollen bis Ende Juni wieder vollständig geöffnet werden. Grundlage für diese Entscheidung sind die ersten vorliegenden Erkenntnisse einer Studie, die die Landesregierung in Auftrag gegeben hat.

Am 26. Mai 2020 hat die Landesregierung eine vollständige Öffnung der Kindertageseinrichtungen und Grundschulen in Baden-Württemberg angekündigt. Sowohl Kindertageseinrichtungen, die Kindertagespflege als auch Grundschulen sollen bis Ende Juni bzw. Anfang Juli vollständig geöffnet werden. Grundlage für diese Entscheidung sind die ersten vorliegenden Erkenntnisse einer Studie, die die Landesregierung in Auftrag gegeben hat. Die Universitätskinderklinik in Heidelberg hat in dieser Studie, an der alle vier Universitätsklinika in Baden-Württemberg beteiligt sind, untersucht, welche Rolle Kinder bei der Verbreitung des Corona-Virus spielen. In der Studie wurden bewusst Kinder bis zehn Jahren einbezogen, um eine Grundlage für politische Entscheidungen im Hinblick auf Öffnungen von Kitas, der Kindertagespflege und Grundschulen zu erhalten.
Die ersten Erkenntnisse der Studie zeigen nun, dass Kinder nicht nur seltener an Corona erkranken, sondern sich auch seltener mit dem Virus infizieren als Erwachsene. Diese Erkenntnisse bestätigen bisherige Ergebnisse von weiteren Studien zu diesem Thema, etwa den Corona-Studien aus Island, den Niederlanden oder der Schweiz. Somit könne ausgeschlossen werden, dass Kinder besondere Treiber des Infektionsgeschehens seien. Kinder bis zehn Jahre spielen damit bei Corona als Überträger eine untergeordnete Rolle.
Somit kann in dieser Altersgruppe auf die Abstandsgebote verzichtet werden, so dass ein Unterricht und eine Betreuung im Regelbetrieb möglich wird. Entscheidend wird jedoch sein, dass die jeweiligen Gruppen oder Klassen untereinander bleiben und sich nicht vermischen, auch nicht in den Pausen. Das Kultusministerium wird deshalb hierfür nun zügig gemeinsam mit den Kommunen und den Trägerverbänden einen Rechtsrahmen erarbeiten, um spätestens bis Ende Juni die Kitas wieder vollständig öffnen zu können. Außerdem entwickelt das Kultusministerium ein Konzept für die Grundschulen, die ebenfalls bis Ende Juni wieder vollständig geöffnet werden sollen. Mit diesen Schritten sollen Eltern spürbar entlastet und den Kindern die Chance gegeben werden, wieder in Kontakt mit Gleichaltrigen zu kommen, zu lernen und zu spielen.
Da der Gesundheitsschutz der pädagogischen Fachkräfte für das Kultusministerium ein wichtiges Anliegen ist, soll die weitere Öffnung der Grundschulen und Kindertageseinrichtungen durch Testungen begleitet werden. Dazu steht das Kultusministerium bereits mit dem Landesgesundheitsamt (LGA) in Kontakt. Das LGA wird dazu Überlegungen für ein Testierungskonzept erarbeiten. Die Details müssen hierzu dann noch mit den Trägerverbänden, den Kommunen und den Gesundheitsbehörden besprochen werden.

https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Service/2020+05+28+Kita+und+Grundschuloeffnung

 

 

Liebe Eltern,

wie Sie sicherlich aus den Medien entnehmen konnten, findet seit dieser Woche eine erweitertet Notbetreuung in den Kindergärten statt und ab Pfingsten werden die Gruppen auf 50% aufgestockt. Wir als Kollegium freuen uns sehr, dass wir ab dem 15. Juni für einige Kinder unsere Pforten wieder öffnen dürfen, natürlich mit Auflagen und Vorschriften, die wir alle beherzigen müssen.

Wir wünschen Ihnen, liebe Eltern, weiterhin alles Gute, viel Kraft und Geduld, in dieser besonderen und auch herausfordernden Zeit, mit herzlichen Grüßen,
das Kollegium des Waldorfkindergartens Pforzheim

Anbei das aktuelle Schreiben an Sie vom Jugend- und Sozialamt Pforzheim:

Ausweitung der Kinderbetreuung in den Kindertageseinrichtungen ab dem 25.05.2020

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern,

das Land Baden-Württemberg hat eine weitere Öffnung der Kindertagesstätten mit Wirkung ab 18. Mai beschlossen. Das bedeutet, dass bis zu 50% der Plätze in den Kitas und Krippen wieder belegt werden dürfen. Über die genaue Anzahl der Kinder, die wieder aufgenommen werden können, entscheiden die individuellen räumlichen Gegebenheiten der Kitas und die Personalressource der jeweiligen Einrichtung sowie die bereits vergebenen Plätze innerhalb der Notbetreuung.

Da es weiterhin eine Platzbegrenzung gibt, gelten bestimmte Zugangsvoraussetzungen für die Kinder, die eine Kita besuchen dürfen. Die Vergabe der zur Verfügung stehenden Plätze erfolgt nach folgenden Kriterien und Reihenfolge:

1.  Alle Kinder, die in der bisherigen erweiterten Notbetreuung einen Platz belegen oder die       nach den bisherigen Kriterien eine Berechtigung zur Aufnahme haben.

2.   Alle Kinder, bei denen eine Gefährdung des Kindeswohls vorliegt oder unmittelbar droht

3.  Alle Kinder, bei denen eine bewilligte Eingliederungshilfe vorliegt oder die    Einschulungsuntersuchung einen erheblichen Förderbedarf bescheinigt (Vermerk: Int.-FB in mindestens zwei Bereichen, über die Aufnahme entscheidet die Anzahl der Kreuze und das Alter der Kinder -> älteste zuerst)

4. Aufnahme der Kinder nach Alter (älteste Kinder zuerst) a. älteste Kinder, deren Eltern berufstätig und präsenzpflichtig sind (auch: alleinerziehend) b. älteste Kinder, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben (unabhängig von der Berufstätigkeit) c. älteste Kinder, deren Eltern in Homeoffice sind d. alle anderen Kinder dieser Jahrgangsstufe

5. Aufnahme der jeweils nächst ältesten Kinder nach den Kriterien 4a bis 4d

Wir bitten Sie in jedem Fall, sich aktiv in Ihrer Kita zu melden, wenn Sie nach den erweiterten Aufnahmekriterien nun berechtigt sind, einen Betreuungsplatz in Anspruch zu nehmen. Die Kita kann Ihnen dann sagen, ob Ihr Kind aufgenommen werden kann oder nicht. Bitte nehmen Sie ausschließlich telefonisch oder per Mail Kontakt auf. Vielen Dank!

Stadt Pforzheim, Amt 50-5, 75158 Pforzheim
Claudia Lorena Rautenberg Lindenstraße 2, 75175 Pforzheim Zimmer 119

Telefon +49 (0)7231 39-2005 Telefax +49 (0)7231 39-1310

Claudia.rautenberg@pforzheim.de www.pforzheim.de
Stadt Pforzheim Amt 50-5 75158 Pforzheim

Wir bitten herzlich um Verständnis, falls Ihnen trotz aller Bemühungen auch weiterhin kein Betreuungsplatz zur Verfügung gestellt werden kann.

Sofern bei Ihnen die bisher für die Notbetreuung geltenden Kriterien vorliegen, legen Sie bitte bei der Anmeldung Ihres Kindes einen Nachweis Ihres Arbeitgebers vor: 

  • Berufstätigkeit in einem systemkritischen Beruf beider Elternteile oder alleinerziehend 
  • Berufstätigkeit beider Elternteile, dabei ein Elternteil in einem systemkritischen Beruf und das andere in einem präsenzpflichtigen UND unabkömmlichen Berufsfeld
  • Berufstätigkeit beider Elternteile (oder alleinerziehend) in einem präsenzpflichtigen UND unabkömmlichen Berufsfeld
  • Erklärung, dass eine anderweitige Organisation der Kinderbetreuung nicht möglich ist

Für den denkbaren Fall, dass es nochmals zu einer Einschränkung des Betreuungsangebots kommt, erlangen diese Nachweise wieder Bedeutung.

Sofern die Kriterien für die bisherige erweiterte Notbetreuung für Sie zutreffen, Sie die Betreuung aber bisher noch nicht in Anspruch genommen haben, bitten wir Sie, sich bis spätestens zum 29.05.2020 in Ihrer Kita zu melden und Ihre Berechtigung anzumelden. Dies ist für uns zur Erfassung der Dringlichkeiten in der Betreuung wichtig.

Anmeldeformulare und weitere Auskünfte erhalten Sie direkt in Ihrer Kita. In Kürze werden die aktuellen Anmeldeformulare auch im Internet zugänglich sein.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien eine gute, gesunde Zeit!

Mit freundlichen Grüßen

Claudia Lorena Rautenberg